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   VG Regensburg, 27.03.2018 - RN 12 K 16.872   

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https://dejure.org/2018,7764
VG Regensburg, 27.03.2018 - RN 12 K 16.872 (https://dejure.org/2018,7764)
VG Regensburg, Entscheidung vom 27.03.2018 - RN 12 K 16.872 (https://dejure.org/2018,7764)
VG Regensburg, Entscheidung vom 27. März 2018 - RN 12 K 16.872 (https://dejure.org/2018,7764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwVfG § 38 Abs. 1 Satz 2; BBesG § 46 Abs. 1; RDGEG §§ 3, 5; VwGO § 124a Abs. 1, § 154 Abs. 1, § 167; GKG § 52 Abs. 3; ZPO §§ 708 ff.
    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

  • rewis.io

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus VG Regensburg, 27.03.2018 - RN 12 K 16.872
    Die Vertretung endet mit der funktionsgerechten Besetzung der Stelle, d.h. wenn ein Beamter mit dem entsprechenden Statusamt in die freie Planstelle eingewiesen und ihm das Funktionsamt übertragen wird, wobei es sich auch um den bisherigen Stelleninhaber handeln kann (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris, Rn. 11).

    Für seine Beförderung muss eine freie Planstelle der entsprechenden Wertigkeit zur Verfügung stehen, wobei die einschlägigen Vorgaben des jeweiligen Haushaltstitels des Haushaltsplans maßgeblich sind (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris, Rn. 13).

    Es genügt, wenn im vom maßgeblichen Haushaltstitel erfassten Bereich eine entsprechende freie Planstelle vorhanden ist und der Besetzung der Planstelle keine haushaltsrechtlichen Hindernisse entgegenstehen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris, Rn. 16 ff.; zum Ganzen auch Buchwald in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 66./67. Update 7/17, § 46 Rn. 20 f.).

    Da es, wie dargelegt, im Zusammenhang mit dem Kriterium der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auch nur auf die tatsächliche Haushaltssituation und die Frage ankommt, ob eine freie Planstelle der entsprechenden Wertigkeit zur Verfügung steht, spielt es im Rahmen dieses Tatbestandsmerkmals ferner auch keine Rolle, wer sich bei einer Leistungskonkurrenz um ein mit einer bestimmten Planstelle verbundenes Beförderungsamt durchsetzen würde bzw. durchsetzen hätte können oder müssen (so auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris, Rn. 21).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus VG Regensburg, 27.03.2018 - RN 12 K 16.872
    Im Erfordernis des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen findet außerdem die Intention des Gesetzgebers Ausdruck, eine Zulage nach § 46 BBesG a.F. nur dann zu gewähren, wenn dies keine Mehrbelastung des Haushalts zur Folge hat (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2005 - 2 C 29/04 -, juris, Rn. 14).

    Dies ergibt sich aus der gesetzgeberischen Intention, durch dieses Tatbestandsmerkmal eine Mehrbelastung des Haushalts zu vermeiden (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2005 - 2 C 29/04 -, juris, Rn. 14).

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

    Auszug aus VG Regensburg, 27.03.2018 - RN 12 K 16.872
    Nachdem es nämlich der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn obliegt, welchem von ihm entsprechend bewerteten Dienstposten er eine freie Planstelle zuordnet (st. Rspr., vgl. zuletzt etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2016 - 2 A 2/14 -, juris, Rn. 19 ff.), konnte die Beklagte vorliegend frei entscheiden, diese zusätzliche Planstelle nicht etwa den von der Klägerin wahrgenommenen Dienstposten, sondern dem von D. ausgeübten Dienstposten der Ersten Fachkraft Rechtsbehelfsstelle zuzuordnen.
  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 21.13

    Zulage nach § 46 BBesG auch bei "Topfwirtschaft"

    Auszug aus VG Regensburg, 27.03.2018 - RN 12 K 16.872
    Im Hinblick auf die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage sei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.09.2014 (Az.: 2 C 21.13) zu verweisen, dessen Grundsätze auf den vorliegenden Fall zu übertragen seien.
  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 14 B 06.749

    SoldatenrechtAuslandsverwendungszuschlag für Abkommandierung eines

    Auszug aus VG Regensburg, 27.03.2018 - RN 12 K 16.872
    Folglich muss es auch hinsichtlich der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen auf die Verhältnisse im Zeitraum, für den eine Zulage begehrt wird, ankommen (ähnlich für den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein Soldat einen Anspruch auf Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlages besitzt BayVGH, Urteil vom 02.03.2009 - Az 14 B 06.749 -, juris, Rn. 14).
  • VG Kassel, 25.01.2021 - 1 K 435/20

    Voraussetzungen für eine Zulage nach § 48 Abs. 1 HBesG

    Aufgaben eines höherwertigen Amtes i.S.d. § 48 Abs. 1 HBesG sind dann gegeben, wenn die besoldungsrechtliche Bewertung des Amts, dessen Aufgaben einem Beamten übertragen werden, über die des dem betreffenden Beamten verliehenen Amtes hinausgeht (VG Regensburg, Urteil vom 27. März 2018 - RN 12 K 16.872 -, juris m.w.N.).
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